In manchen Situationen genügt die einfache Wertermittlung einer Denkmalimmobilie als Kurzgutachten nicht. Wollen Sie rechtsgültig – zum Beispiel vor Gericht oder dem Finanzamt gegenüber – den Wert Ihrer Immobilie geltend machen, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Dies kann etwa bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidung der Fall sein. Bei einem Verkehrswertgutachten erstellen wir eine ausführliche Dokumentation, aus der die Begründungen für unsere Wertermittlung entnommen werden können.
Um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, wendet das Team von DenkMal Makler in der Regel das Vergleichswertverfahren an. Dabei haben wir stets auch die Besonderheiten einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie im Blick.
Beim Vergleichswertverfahren wird auf den aktuellen Immobilienmarkt in der Region geblickt und ein Vergleich zu gleichwertigen Immobilien im Umkreis gezogen. Dabei werden unter anderem Bauweise sowie Substanz, Größe, baulicher Zustand und Ausstattungsqualität berücksichtigt. Auch Angebot und Nachfrage in Ihrer Region fließen ein.
Beim Ertragswertverfahren kommen alternativ Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung zum Tragen, während sich das Sachwertverfahren auf die Sachwerte der Immobilie und der Außenanlagen auf Grundlage der Baukosten abzüglich Abnutzung bezieht.
Gerne berät Sie DenkMal Makler, welches Verfahren für Ihre Immobilienbewertung am besten geeignet ist, und nimmt eine verlässliche Gutachtenerstellung vor. So sind Sie für behördliche und juristische Angelegenheiten bestens gerüstet!